Hochzeitsordnung

 

 

Allgemein

 

 
§ 1 Wer diese Hochzeit mitmachen will, sollte vor allen Dingen anwesend sein! Jeder Anwesende muss mindestens so lange bleiben, bis er geht.
§ 2 Das Fest beginnt mit dem Abgeben der Geschenke. Danach kann, wer will, wieder gehen.
§ 3 Das Mitbringen von Haustieren in Form von Kuscheltieren, besonders Schweinen, ist grundsätzlich erwünscht.
§ 4 Sollte plötzlich das Licht ausgehen, so wird gebeten, daran zu denken, dass es genauso schnell wieder angehen kann!
§ 5 Jeder Gast hat Anspruch auf einen herzlichen Abschied. Bei "Raus" ist's aus.
 

 

 

Erscheinungsbild

 

 
§ 6 Jeder Gast hat persönlich mit frisch gewaschenen Füßen und leidlich gekämmtem Haar, mit fröhlichem Gesicht, Durst, Appetit und ausreichendem Humor zu erscheinen.
§ 7 Bermudas, Badelatschen, Jeans oder T-Shirts sind erst eine Woche später erlaubt, aber nicht während der Hochzeit.
§ 8 Das Fest beginnt mit Fröhlichkeit und hat nur so zu enden. Finstere Gedanken, grämliche Mienen, Skatkarten und Strickstrümpfe müssen zu Hause bleiben.
 

 

 

Essen

 

 
§ 9 Keiner darf mehr essen oder trinken, als er mit Gewalt hinunterbekommen kann.
§ 10 Man sollte sämtliche Getränke feindselig behandeln, indem man sie vollständig ausrottet.
§ 11 Der freie Flug von Schlagsahne, Kroketten, Kirschkernen, Sektkorken, Suppentellern, Messern, Gabeln, Löffeln, Gästen oder ähnlichem ist nur soweit zulässig, als weder eine Person, noch die Einrichtung der Festräume Schaden nehmen können.
 

 

 

Tanzen

 

 
§ 12 Jeder hat fleißig zu tanzen und sich nicht einzubilden, er sei zum Vergnügen gekommen. Wer nicht tanzen kann, soll wenigstens den gestürzten Paaren auf die Beine helfen!
§ 13 Wer seine Partnerin ungeküsst von der Tanzfläche begleitet, bekommt nichts mehr zu trinken, bis er dies nachgeholt hat.
§ 14 Beim Tanzen ist es auch bei größter Hitze verboten, die Rückenverschlüsse der Damen zu öffnen.
 

 

 

Musik

 

 
§ 15 Trübsal und andere Instrumente dürfen bei der Hochzeitsfeier nicht geblasen werden, auch wenn sie gut eingestimmt sind.
§ 16 Singe, wem Gesang gegeben - wer's nicht kann, singt halt daneben.
 

 

 

Reden

 

 
§ 17 Es dürfen nicht mehr als alle gleichzeitig reden.
§ 18 Redet jedoch der Bräutigam, haben alle anderen zu schweigen, da er ab Morgen nichts mehr zu sagen hat.
 

 

 

Rosenblüte